Luftbilder via Quadrocopter

DJI Phantom 3 Professional

Seit über einem Jahr kann ich auch Nachfragen nach Luftaufnahmen und bestimmten Inspektionen mit Hilfe von Quadrocoptern erfüllen.

Dabei habe ich mich für den derzeitigen Marktführer DJI entschieden. nicht zuletzt wegen der enormen Innovationsgeschwindigkeit. Die Fluggeräte von DJI erfüllen alle Ansprüche von Profis und sind mit ihren eingebauten Sicherungsmaßnahmen fit für die Teilnahme am Luftverkehr.
Ich habe allgemeine Aufstiegsgenehmigungen in mehreren Bundesländern erteilt bekommen, bin für alle meine Geräte haftpflichtversichert und fliege bisher unfallfrei („großes“ Kunststück für jemanden, der seit seinem 10. Lebensjahr im RC-Modellbau unterwegs ist…).

Und trotzdem:

Zur Zeit ist die Rechtslage durch die sog. „Drohnenverordnung“ allerdings so schwierig geworden, dass ich den größten Teil meiner Aufträge nicht mehr erfüllen darf. (Wer kann z.B. eine PV-Anlage inspizieren, wenn er sich von Gesetzes wegen mindestens 100 m fernhalten muss…???) Und wie es aussieht werden Ausnahmegenehmigungen derzeit nicht erteilt.

Selbst die Erlaubnis des Auftraggebers ändert nichts an den Verhältnissen sobald auch nur die Möglichkeit besteht, dass Grundstücke Dritter auf den Aufnahmen zu sehen sein könnten. Dann braucht man auch von diesen die entsprechenden Freigaben. Schlimmer kommts nur noch, falls mehrere Personen datenschutzrechtlich betroffen wären – hier kann gleich jeder einzelne um seine schriftliche Einwilligung gebeten werden.
Kein Kunde bezahlt uns einen solchen Aufwand und wir laufen nicht stundenlang unbezahlt durch die Gegend, daher …. nix mit Auftrag!

Leider ist es noch dazu unerheblich, wie viel Flugerfahrung und Kenntnisse man gesammelt hat. Erst mit der geplanten Prüfung zum „Kenntnisnachweis“ darf man dann auch als gewerblicher Profi wieder „gesetzestreu“ fliegen…

Infos zur Verordnung: BMVI – Flyer
Alle Details beim BMVI selbst.
Oder ein guter Überblick bei techtag.de.
(Jeweils letzter Zugriff: 22.05.2017)